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Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Freizeiten und Kursen des Trägers kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht usw. angegeben ist. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, bei Minderjährigen ist diese von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind allein die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen (die mit Vertragsabschluss akzeptiert sind). Mündliche Nebenreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt sind.
2. Bestätigung
Mit Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung sind Sie vorgemerkt. Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung.
Wir informieren sofort, sofern eine Veranstaltung überbucht ist und wir Sie auf die Warteliste setzen müssen. Bei Veranstaltungen der Kolpingjugend behält sich die Kursleitung das Recht vor, Kolpingmitgliedern den Vorrang zu gewähren. Eine endgültige Teilnahme wird mit dem Teilnehmerbrief bestätigt.
3. Zahlungsbedingungen
Mit dem Teilnehmerbrief, ca. 2-3 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, weitere Informationen und die Rechung über den Teilnahmebetrag. Bitte bezahlen Sie nach Erhalt der Rechnung und vor Beginn der Veranstaltung und geben Sie die Bezeichnung der Veranstaltung bei der Zahlung an.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachprüfbarkeit schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Träger. Sie können sich mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete
Ersatzperson vertreten lassen. In diesem Fall entfallen
die Ausfallgebühren. Bei Abmeldung kann der Träger seinen Schaden konkret berechnen oder eine pauschalisierten Ersatzanspruch geltend machen. Bei Rücktritt nach Zusendung der Teilnahmebestätigung erlauben wir uns eine Ausfallgebühr von 50 %, zwischen dem 10. Tag und dem Beginn der Veranstaltung 75 % des Gesamtpreises einzufordern. Bei unentschuldigtem Fernbleiben behalten wir 100 % der Teilnahmegebühr ein.
Wir empfehlen bei Familienmaßnahmen (Familienerholung
und Freizeiten) den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.
5. Rücktritt durch den Träger
Wird die vom Träger festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der gezahlte Teilnehmerbetrag wird in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
6. Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter von Veranstaltungen für
- die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes oder –ortes. Soweit Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in den Reisebedingungen oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.
Der Träger haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt
wurden und die in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, auch
dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen
Veranstaltungen teilnimmt.
7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers für Ansprüche aus dem Vertrag ist in der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Preis
- soweit ein Schaden durch den Veranstaltungsteilnehmer
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
- soweit der Träger für einen dem Veranstaltungsteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Trägers ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträgers zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8. Versicherungsschutz
Der/die TeilnehmerIn bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte haben für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen.
9. Förderung durch Drittmittel
Die Veranstaltungen des Trägers, insbesondere der Kolpingjugend, werden durch Zuschüsse der bayr. Staatsregierung gefördert, die Preise gelten vorbehaltlich möglicher Kürzungen der Fördermittel durch die Staatsregierung.
10. Verwendung von Bildmaterial für Verbandszwecke
Der/die TeilnehmerIn bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte stimmen der Veröffentlichung von Bildnissen für verbandseigene Publikationen des Trägers zu, die im Rahmen der Veranstaltungen des Trägers entstanden sind und auf denen die TeilnehmerInnen unter Umständen abgebildet und identifizierbar sind.
Kolpingwerk Diözesanverband
München und Freising e.V.
Adolf-Kolping-Straße 1
80336 München
Tel.: 089 / 59 99 69-50
Fax: 089 / 59 99 69-59
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Kolpingjugend im Diözesanverband
München und Freising e.V.
Preysingstr. 93
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Fax. 089 / 48092 2209