Präventionsordnung: Miteinander achtsam leben
Umsetzung der Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising im Kolpingwerk / in der Kolpingjugend Diözesanverband München und Freising
Die Erzdiözese München und Freising hat Ende 2014 eine Präventionsordnung erlassen, die alle katholischen Vereine, (Jugend-)Verbände und Stiftungen zur Einhaltung verpflichtet. Diese Ordnung schreibt vor, dass
a) ein erweitertes Führungszeugnis
b) eine Selbstauskunft / Verpflichtungserklärung
c) Einverständniserklärung zur Datenspeicherung
abgegeben werden müssen. Zudem muss eine Schulung nachgewiesen werden. Im Zuge dessen wurde auch eine Stelle im Ordinariat eingerichtet, welche die Einsichtnahme der Führungszeugnisse übernimmt.
Alle Kolpingjugenden, Kolpingsfamilien, Bezirksverbände und die Diözesanebene unterliegen dieser Präventionsordnung. Diese wollen wir zeitnah umsetzen, um als Verband ein Zeichen zu setzen gegen sexualisierte Gewalt.
Hier finden Sie nun die "Schritt für Schritt-Anleitung", die Vorlagen und die FAQs (Liste wird ständig erweitert) für LeiterInnen diözesaner Veranstaltugen und für Vorsitzende der Kolpingsfamilien und Bezirksverbände.
Vorlagen für LeiterInnen diözesaner Veranstaltungen (Kolpingjugend / Kolpingwerk)
Vorlagen für Jugendleiter / Vorsitzende / Bezirksleiter / Bezirksvorsitzende
- Personenkreis Ehrenamtliche
- Bestätigung Einwohnermeldeamt docx
- Bestätigung Einwohnermeldeamt PDF
- Selbstauskunft / Verpflichtungserklärung
- Liste Führungszeugnis Ehrenamtliche
- Arbeitshilfe BDKJ Bayern
- Miteinander achtsam leben: Handreichung für Ehrenamtliche zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt von der Erzdiözese München und Freising
- Was muss ich jetzt tun? Schritt für Schritt-Anleitung
- FAQs

Ansprechpartner für das Thema Prävention sexualisierte Gewalt

Matthias Schneider
Jugendbildungsreferent (von Juli 2020 bis Juni 2021 in Elternzeit)
Telefon: 089 / 480 92 22-23