Gemeinschaft der Kirche erfahren lassen

14.10.2013 | Erklärung des Kolpingwerk Deutschlands zum Thema „Geschiedene und Wiederverheiratete“

Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt die Initiative des Erzbistums Freiburg, in der Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung neue Wege zu gehen. „Die Handreichung für die Seelsorge ist ein ermutigendes Zeichen für alle Frauen und Männer, die unter ihrer persönlichen Situation ebenso leiden wie unter dem Ausschluss von den Sakramenten“, erklärt Markus Lange. Er ist stellvertretender Bundesvorsitzender des Kolpingwerkes und Leiter des Bundesfachausschusses Ehe, Familie, Lebenswege.

Bereits 1994 hat die damalige Zentralversammlung des Kolpingwerkes Deutschland das Thema aufgegriffen und den oberrheinischen Bischöfen Kasper, Saier und Lehmann für ihre Grundsätze „Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen“ gedankt. Die Bundesversammlung 1996 hat beschlossen, die Beschäftigung mit der Thematik auf allen Ebenen des Verbandes zum Inhalt der Bildungsarbeit zu machen. 1998 erschien dazu die Arbeitshilfe „Außenseiter oder Weggefährten? Geschiedene und Wiederverheiratete in Kolpingwerk und Kirche“. Neben theologischen und pastoralen Überlegungen standen Impulse für die verbandsspezifische Umsetzung im Vordergrund. Schließlich formuliert das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland 2000 in der Ziffer 85: „KOLPING lädt auch Geschiedene und Wiederverheiratete ein. Sie sind bei uns willkommen und können mit uns Kirche erleben.“

„Es ist ein gutes Zeichen, dass sich in dieser wichtigen pastoralen Frage etwas bewegt“, stellt Markus Lange fest. Die Handreichung formuliere sehr klar - unter Bezug auf das Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe von 1993 - Kriterien, nach denen wiederverheiratete Geschiedene zum Empfang der Sakramente zugelassen werden können, wenn sie aus ihrem Glauben heraus eine ernsthafte und persönliche Gewissenentscheidung dazu treffen. Dadurch, dass die Kirche einen Umgang mit Scheitern und Schuld ermögliche, mache sie das Ideal der unauflöslichen Ehe erreichbarer und vermindere die Scheu, sich auf dieses Wagnis einzulassen. Der Text sei durchdrungen von einem Geist der Einladung und Versöhnung gegenüber Menschen, die bisher in ihrer Situation eher Ablehnung und Ausgrenzung erfahren hätten.

 „Das Kolpingwerk Deutschland ermutigt die Verantwortlichen auf allen kirchlichen Ebenen, dem Freiburger Beispiel zu folgen und wiederverheiratete Geschiedene die volle Gemeinschaft der Kirche erfahren zu lassen“, so Markus Lange.

Heinrich Wullhorst, Pressesprecher Kolpingwerk Deutschland
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Markus Lange, stellvertretender Bundesvorsitzender des Kolpingwerkes und Leiter des Bundesfachausschusses Ehe, Familie, Lebenswege