Kolping und Corona in kommender Zeit

06.07.2020 | Handreichung des Kolpingwerks Deutschland und Vorlagen aus dem DV Augsburg

Durch die gesetzlichen Lockerungen ist Kolpingarbeit vor Ort langsam wieder möglich. Als Verband nutzen wir hier gerne die Möglichkeit auf Vorlagen unserer Freund*innen aus dem Kolpingwerk Deutschland und unserem Nachbar-Diözesanverband Augsburg zurückgreifen zu können!

Nach fast drei Monaten Stillstand haben die jüngsten Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung bewirkt, dass auch das Vereinsleben wieder (langsam) hochgefahren werden kann.

Konkret sind seit dem 22.06.2020 Vereinssitzungen mit bis zu 50 Teilnehmenden Innen und 100 Teilnehmenden Außen wieder erlaubt, Vereinsräume müssen nicht mehr generell geschlossen sein und dürfen damit unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, des Allgemeinen Abstandsgebots genutzt werden.

(Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19.06.2020, § 5 Abs. 2), Link siehe Rechts

Daraus ergibt sich, dass Veranstaltungen vor Ort in Kolpingsfamilien wieder stattfinden können – natürlich unter der Beachtung verschiedener Regelungen.  Glücklicherweise können wir als Verband auf gegenseitiges Know-How zurückgreifen:

Unsere Freunde aus dem Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg haben hierzu bereits sehr praktische Zusammenstellungen auf ihre Homepage gestellt – hier findet ihr Material für ein Hygienekonzept, Schilder zum Download und weitere nützliche Hinweise.

Weiterhin hat das Kolpingwerk Deutschland eine Handreichung zum Thema Corona ausgegeben – hier werden, neben ermunternden Worten und Impulsen, auch vereinsrechtliche Fragen geklärt – nehmt euch daher bitte die Zeit, in die Handreichung zu schauen, ich garantiere euch, dass sich dadurch viele eurer Fragen klären werden. Für weitergehende Fragen könnt ihr euch natürlich gerne an das Diözesanbüro wenden.

Den Link zur Handreichung findet ihr ebenfalls rechts.

Seitens des Diözesanverbandes bleiben die Empfehlungen bestehen, dass Veranstaltungen bis zum 31.08.2020 ausgesetzt werden sollen. Veranstaltungen ohne überregionalen Charakter (also Veranstaltungen einer KF am Ort) können natürlich unter den genannten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Von Bezirksveranstaltungen raten wir weiterhin ab. DFA- und Kommissionssitzungen in Präsenz bleiben weiterhin bis zum 31.08.2020 ausgesetzt.

„Die Nöte der Zeit werden euch lehren, was zu tun ist.“ – Dieses Zitat passt weiterhin sehr gut auf unsere gemeinsame Situation – gerade weil wir jetzt achtsam miteinander umgehen müssen und behutsam unsere Verbandsarbeit wieder aufleben lassen können.

 

 

Massimo Zanoner, Diözesanreferent