Der Mutterschutz darf nicht dem Diktat der Wirtschaft geopfert werden!

15.07.2016 | Kolpingwerk Deutschland

Die Kommission Familienpolitik des Kolpingwerkes Diözesanverband München und Freising unterstützt die Stellungnahme des Kolping-Bundesfachausschusses Ehe, Familie, Lebenswege.

Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass sechs Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt Mutter und Kind keinen gesundheitlichen Gefahren durch die mütterliche Berufstätigkeit ausgesetzt sind. „Das Gesetz von 1952 zu modernisieren und zu prüfen, welche Veränderungen in der Arbeitswelt neue Schutzmaßnahmen erforderlich machen, ist sinnvoll. Das darf aber im Ergebnis nicht dazu führen, den Mutterschutz aufzuweichen“, fordert Klaudia Rudersdorf, die Vorsitzende des Bundesfachausschusses Ehe, Familie, Lebenswege des Kolpingwerkes Deutschland. Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Mutterschutzrechts im Bundestag betont sie: „Familienpolitik muss das Wohl von Mutter und Kind im Fokus haben. Stattdessen folgt sie zunehmend dem Diktat der Wirtschaft, die Mütter bis kurz vor und früh nach der Geburt am Arbeitsplatz sehen will. Familien werden im Hinblick auf Erwerbstätigkeit unter Druck gesetzt.“
Wochenend- und Nachtarbeit sind zum Beispiel bisher im Mutterschutz tabu. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das künftig anders sein - wenn die (werdenden) Mütter einverstanden sind. Der generelle Mutterschutz bewahrt Mütter und ihre Kinder vor der möglichen Entscheidung, die Angst um den Arbeitsplatz vor das körperliche Wohl zu stellen. „Ein aufgeweichter Mutterschutz würde Einzelfallregelungen von Frauen und Müttern mit ihren Arbeitgebern Tür und Tor öffnen“, kritisiert Rudersdorf. „Wir entfernen uns so von einer echten Wahlfreiheit, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das Wohl des Kindes und die Gesundheit der Mutter im Mittelpunkt stehen.“
Ein anderes Thema bleibt in der Debatte bisher ganz außer Acht: Die Bindung zwischen Mutter und Kind. Sie entsteht schon im Mutterleib, wo das Ungeborene die Stimme seiner Mutter hört und ihre Regungen spürt. „Der gesetzliche Mutterschutz ist eine bedeutende Zeit, in der emotionale Bindung wachsen kann und für das Kind ein erstes Ankommen in der Welt möglich wird. Körperlich und seelisch haben Mutter und Kind mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine riesige Herausforderung zu stemmen. Dafür brauchen sie einen nicht verhandelbaren, gesetzlichen Schutz.“ betont die Vorsitzende des Kolping-Bundesfachausschusses Ehe, Familie, Lebenswege.

Martin Grünewald, Pressesprecher Kolpingwerk Deutschland
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